Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die voriegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen (insbesondere Verträge, Offerten und Auftragsbestätigungen) zwischen der «Pilatus-Therm AG» (nachfolgend Unternehmer) und dem Kunden (nachfolgend Besteller) genannt.
2. Leistungsumfang
Für Umfang und Ausführung der Leistungen ist der Vertrag, die Offerte oder die Auftragsbestätigung massgebend. Das Angebot bzw. das Projekt ist aufgrund der seitens des Bestellers gemachten Angaben erstellt. Entsprechen die vom Besteller gemachten Angaben nicht den tatsächlichen Verhältnissen oder wurde der Unternehmer von Umständen, die Änderung oder eine andere Ausführung bedingt hätten, nicht in Kenntnis gesetzt, so gehen die entsprechenden Kosten zulasten des Bestellers. Die Leistungen des Unternehmers sind im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag, einschliesslich allfälliger Beilagen, abschliessend aufgeführt. Ohne Widerspruch durch den Besteller innerhalb von 10 Arbeitstagen gelten die vom Unternehmer erbrachten Mehrleistungen als genehmigt und die entsprechenden Kosten gehen zulasten des Bestellers.
3. Service- und Wartungsleistungen
3.1 Vertrag
Unter Wartung bzw. Service versteht sich die Überprüfung der Funktionsfähigkeit, Betriebsweise und Sicherheit der Anlage sowie die Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten gemäss Herstellerangaben. Der Abonnementspreis wird dem Landesindex der Konsumentenpreise (Jahresdurchschnitt) angepasst. Die Werte sind auf www.lik.bfs.admin.ch zu finden. Im Falle eines Zahlungsverzugs, Konkurses oder einer Nachlass-Stundung des Kunden steht der Pilatus-Therm AG ohne weiteres das Recht zu, die ihr aus dem Vertrag obliegenden Leistungen für solange nicht auszuführen, bis die Zahlung erfolgt ist. Sie ist während dieser Zeit jeglicher Haftung für Personen- oder Sachschäden irgendwelcher Art ausdrücklich enthoben.
3.2 Leistungserbringung durch Dritte
Die Pilatus-Therm AG ist berechtigt, zur Erbringung von Service- und Wartungsleistungen qualifizierte Drittunternehmen beizuziehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Serviceleistungen auch durch andere autorisierte Servicepartner ausgeführt werden können.
3.3 Zusatzleistungen / Verbrauchsmaterial
Zusätzliche Leistungen, welche nicht ausdrücklich in der Offerte oder im Wartungsvertrag enthalten sind, insbesondere Ersatzteile, Verschleissteile, Betriebsmittel, Reinigungsmaterial, Salz, Reparaturen sowie zusätzlich Arbeitsaufwände, werden separat nach Aufwand und Material verrechnet.
3.4 Mitwirkungspflichten des Bestellers
Der Besteller hat den Zugang zur Anlage sicherzustellen sowie die für den Betrieb und die Wartung erforderlichen Anschlüsse und Medien, insbesondere Strom und Wasser, bereitzustellen. Festgestellte Mängel oder Störungen sind der Pilatus-Therm AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Meldung, gelten die Leistungen als genehmigt.
4. Rechte an den Offertunterlagen
Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht, noch kommerziell genutzt werden.
Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben. Es wird ausdrücklich auf Art. 5 und Art 23 des Bundesgesetzes vom 19.12.1986 (jeweils aktualisierter Stand) gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) hingewiesen.
5. Preise / Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, wo gesetzlich nicht anders verlangt oder explizit vermerkt, in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) Allfällige während der Ausführung eintretende allgemeine Lohnerhöhung sowie allgemeine Preiserhöhungen der Materialien gehen zulasten des Bestellers, eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer und anderer Steuern sind vom Besteller zu übernehmen. Mehrleistungen als Folge mangelhafter oder fehlerhafter Angaben in den vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen oder am Leistungsgegenstand, werden vom Besteller nach Aufwand des Unternehmers vergütet. Auf bestimmte Vertragspositionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden. Wo nicht anders vermerkt, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Ein Abzug ist nicht zulässig. Ist der Besteller mit seinen Zahlungen im Rückstand, ist der Unternehmer ohne weiteres befugt, die weitere Ausführung der Vertragsarbeiten einzustellen und vom Besteller Sicherheiten zu verlangen. Werden keine oder keine genügenden Sicherheiten geleistet, ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Eine Verrechnung durch den Besteller oder einer Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht zulässig bzw. ausgeschlossen.
6. Schweigepflicht
Der Besteller und der Unternehmer vereinbaren, über Einzelheiten des Vertrages sowie bei vertraulichen Informationen über technische und geschäftliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
7. Gewährleistung / Haftung
Die Pilatus-Therm AG gewährleistet die fachgerechte Erbringung ihrer Leistungen mit der üblichen Sorgfalt. Bei mangelhafter Leistung hat der Besteller aus-schliesslich Anspruch auf Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, Minderung, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Folgeschäden, indirekte Schäden oder Schäden aus Betriebsunterbruch, werden – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung der Pilatus-Therm AG für Schäden infolge unsachgemässer Bedienung, Eingriffe Dritter, höherer Gewalt oder nicht durch die Pilatus-Therm AG verursachter Störungen ist ausgeschlossen. Die Pilatus-Therm AG haftet nur für die Auswahl des Drittunternehmens und für dessen ordnungsgemässe Einweisung. Alle anderen Risiken oder Fehler, die vom Drittunternehmen verursacht werden, gehen zulasten des externen Unternehmens, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Punkte unberührt.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmers.
Stand: 26.05.2026